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letzte Aktualisierung: 31.12.2009 Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb
KernzoneDie Kernzonen müssen mindestens 3% der
Gesamtfläche aufweisen. Sie werden der natürlichen
Entwicklung überlassen. Die menschliche Nutzung ist daher
ausgeschlossen. Naturgemäß kamen dafür primär
nur Bereiche in Betracht, die bereits nicht oder kaum genutzt
worden sind. So wurden Kernzonen vor allen Dingen an den steilen
und bewaldeten Albtraufhängen ausgewiesen. Hang- und
Schluchtwälder stellen die typischen Biotope der Kernzone dar.
Es verwundert daher nicht, das die bereits seit einiger Zeit
ausgewiesene Bannwälder wie der Bannwald Nägelesfelsen
bei Bad Urach (ausgewiesen 1924) oder auch die deutlich
jüngeren Bannwälder Donntal, Pfanneberg,
Stöffelberg/Pfullinger Berg vollständig innerhalb einer
Kernzone liegen. PflegezoneIn der Pflegezone finden sich die typischen,
kulturhistorisch gewachsenen Landschaften, die so bezeichnend
für die Schwäbische Alb sind. Mit weitem Abstand
überwiegen die in der Landesbiotopkartierung als
„Trocken- und Magerrasen, Wacholder- Zwergstrauch- und
Ginsterheiden jeweils einschließlich ihrer
Staudensäume“ (4) zusammengefassten
Biotope alle anderen Biotoptypen. Mehr als 1.300 Hektar wurden von diesem
Biotoptyp
kartiert.
Bezeichnend für diese Flächen ist, dass sie ihren
Charakter verlieren würden, würde man sie sich selbst
überlassen. Will man diese einmalige Landschaft erhalten, dann
muss pflegend eingegriffen werden.
EntwicklungszoneAls letztes bleibt dann noch die Entwicklungszone zu
beschreiben. Da der Mensch auch irgendwo bleiben muss, wird in der
Entwicklungszone dem wirtschaftenden Menschen keine
Einschränkung auferlegt. Stattdessen wird das hehre Ziel einer
vorbildlichen und nachhaltigen Entwicklung angestrebt.
Entwicklungszonen sind daher alle Siedlungs- und Verkehrsbereiche
sowie Flächen geringerer ökologischer Bedeutung. BegriffsverwirrungUm was handelt es sich jetzt eigentlich genau? Biosphärenreservat oder Biosphärengebiet? Nun, um beides. In Baden – Württemberg gibt es Biosphärengebiete (siehe §28 Landesnaturschutzgesetz), im Rest der Welt Biosphärenreservate. Wobei streng genommen das Biosphärengebiet Schwäbische Alb nach der Anerkennung durch die UNESCO nun auch ein Biosphärenreservat ist. Aber nur in diesem Zusammenhang, ansonsten bleibt es im offiziellen Sprachgebrauch natürlich ein Biosphärengebiet, denn als man sich im Land Gedanken um die Ausformulierung des Naturschutzgesetzes machte, fand man, dass der Begriff Reservat irgendwie unpassend ist. Vielleicht dachte man an die alten Indianer seinerzeit in den USA, abgeschoben auf ein unwirtliches Fleckchen Erde… Auf jeden Fall waren die Assoziationen mit dem Wort Reservat so negativ, das man lieber darauf verzichtete und zu dem Biosphärenreservat Biosphärengebiet sagte. Webseiten (1)
streitkraeftebasis.de - Truppenübungsplatz Münsingen
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www.baden-wuerttemberg.nabu.de - Truppenübungsplatz
Münsingen>>> Zuletzt besucht: 31.12.2009 (3)
www.landesrecht-bw.de - § 28 Biosphärengebiete
>>> Zuletzt besucht: 31.12.2009 (4) www.lubw.baden-wuerttemberg.de
- § 32-Kartierung Baden-Württemberg.>>> Zuletzt besucht: 31.12.2009 (5)
www.wwf.de - Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie >>> Zuletzt besucht:
31.12.2009 (6)
www.biosphaerengebiet-alb.de - Karten >>> Zuletzt besucht:
31.12.2009 (7) www.muensingen.de
- Münsinger TrÜP-Guides >>> Zuletzt besucht:
31.12.2009 |
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